PRESSEMITTEILUNG
+++ A445 vor Gericht: +++
Zwei Tage starke Argumente gegen eine Autobahn von gestern
Nach zwei intensiven Verhandlungstagen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sind die Argumente gegen den geplanten Neubau der A445 umfassend vorgetragen worden. Im Mittelpunkt standen insbesondere die aus Sicht der Kläger bestehenden Verstöße gegen das Wasserrecht sowie das Natur- und Artenschutzrecht und die grundsätzliche Frage, ob eine Autobahn für die Lösung der lokalen Verkehrsprobleme die angemessene Lösung ist.
Die Bürgerinitiative Stoppt A445 und die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU) sehen nun mit großer Spannung der Entscheidung des Gerichts entgegen.
„Wir haben deutlich gemacht, welche schwerwiegenden Folgen der Autobahnbau für Natur, Wasserhaushalt und geschützte Arten hätte. Jetzt liegt die Entscheidung beim Gericht“, erklären Bürgerinitiative und LNU. Viele Mitstreiterinnen und Mitstreiter sowie unmittelbar Betroffene haben das Verfahren über lange Zeit begleitet. Am 7. Oktober wird das Urteil verkündet.
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Für Rückfragen:
LNU, Rainer Fischer, Telefon 02932 4201
BI StoppT A445, Ludger Palz, 0160 90592080
Spendenkonto:
Bürgerinitiative „StoppT A445 e.V.“
IBAN: DE68 4105 0095 0020 0767 82
Sparkasse Hamm
Verwendungszweck: „Klage A445“
Die Bürgerinitiative bedankt sich bereits heute bei allen Unterstützerinnen und Unterstützern für das Vertrauen und die
Solidarität. Gemeinsam ist es gelungen, den Rechtsweg bis zur mündlichen Verhandlung zu beschreiten. Nun kommt es
auf das Urteil an.
