Pressemitteilung

Werl-Hilbeck, den 9.10.2021

+++Pressemitteilung der BI StoppT A445
zum Gutachten des BUND+++

A445-Planung ist verfassungswidrig

Der Bundesverkehrswegeplan, in dem auch der Bau der A445 zwischen Werl-Nord und Hamm-Rhynern steht, ist verfassungswidrig. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), das am Donnerstag, dem 07.10.2021 vorgestellt wurde.
Das Gutachten zeigt, dass es gegen den Bundesverkehrswegeplan erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Er ist weder mit dem Ziel der Klimaneutralität noch mit Artikel 20a des Grundgesetzes vereinbar, der den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen künftiger Generationen vorschreibt. Das von der Bundesregierung unterzeichnete Pariser Klimaabkommen sieht vor, dass die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau begrenzt werden soll. Der Bundesverkehrswegeplan hat dieses Ziel aber gar nicht berücksichtigt, sondern orientiert sich vor allem an Wirtschaftlichkeitsüberlegungen.
„Das Gutachten des BUND macht deutlich, dass der Bundesverkehrswegplan von Beginn an wesentliche rechtliche Vorgaben nicht erfüllt hat. Er ist nicht verfassungskonform. Wir brauchen deshalb eine komplette Überprüfung aller Verkehrsprojekte und eine vollkommene Neuausrichtung der Verkehrspolitik….

>>> ganze Pressemitteilung lesen <<<